§ 13. Besondere Bedingungen für Domains
13.1. Sofern der Kunde über 1a-Websolutions eine Domain registrieren lässt, kommt der Vertag unmittelbar zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle bzw. dem Registrar zu Stande.
1a-Websolutions wird hierbei für den Kunden im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses tätig.
Es gelten daher die maßgeblichen Registrierungsbedingungen und Richtlinien der jeweiligen Vergabestelle bzw. des Registrars. Soweit diese im Widerspruch zu den vorliegenden AGB von 1a-Websolutions stehen, haben die jeweiligen Registrierungsbedingungen und Richtlinien Vorrang vor den AGB von 1a-Websolutions.
– .ch und .li https://www.nic.ch/reg/cm/wcm-resource/download/terms/SWITCH_AGB_de.pdf
– .com https://www.icann.org/en/about/agreements/registries/com
– .net https://www.icann.org/en/about/agreements/registries/net
– .org https://www.icann.org/en/about/agreements/registries/org
– .info https://www.icann.org/en/about/agreements/registries/info
– .biz https://www.icann.org/en/about/agreements/registries/biz
– .name https://www.icann.org/en/about/agreements/registries/name
– .com bis .name https://www.icann.org/en/help/dnd/udrp/policy
– .com bis .name https://archive.icann.org/en/transfers/policy-12jul04.htm
13.2. Die Registrierung von Domains erfolgt in einem automatisierten Verfahren. 1a-Websolutions hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Er übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains zugeteilt (delegiert) werden können und frei von Rechten Dritter sind.
13.3. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung, Übertragung und Löschung von Domains sowie bei der Änderung von Einträgen in den Datenbanken der Vergabestellen in zumutbarer Weise mitzuwirken.
13.4. Der Kunde gewährleistet, dass seine Domains und die darunter abrufbaren Inhalte weder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen noch Rechte Dritter verletzen. Je nach Art der Domain bzw. Zielrichtung der zugehörigen Inhalte sind gleichsam andere nationale Rechtsordnungen zu beachten.
13.5. Wird von dritter Seite glaubhaft gemacht, dass Domains oder Inhalte ihre Rechte verletzen, oder gilt ein Rechtsverstoß zur Überzeugung von 1a-Websolutions aufgrund objektiver Umstände als wahrscheinlich, kann dieser die Inhalte vorübergehend sperren und Maßnahmen ergreifen, die betreffende Domain unerreichbar zu machen.
13.6. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain oder der zugehörigen Inhalte beruhen, hat der Kunde 1a-Websolutions freizustellen.
13.7. Verzichtet der Kunde gegenüber der jeweiligen Vergabestelle bzw. dem Registrar auf eine Domain, wird er hierüber 1a-Websolutions unverzüglich in Kenntnis setzen.
13.8. Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit 1a-Websolutions lässt den jeweils zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bzw. dem Registrar bestehenden Registrierungsvertrag über eine Domain grundsätzlich unberührt. Kündigungsaufträge betreffend das Registrierungsverhältnis sind dennoch an 1a-Websolutions zu richten, da dieser die Domain für den Domaininhaber verwaltet und Mitteilungen des Domaininhabers, einschließlich von Vertragskündigungen, regelmäßig über 1a-Websolutions an die jeweilige Vergabestelle bzw. den Registrar zu leiten sind.
13.9. Die Kündigung des Kunden betreffend das Vertragsverhältnis mit 1a-Websolutions bedarf zur gleichzeitigen wirksamen Kündigung des Registrierungsverhältnisses über eine Domain daher der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung des Kunden, dass die Domain (mit-)gekündigt wird und gelöscht werden kann. Ist der Kunde nicht auch der Domaininhaber, bedarf der Kündigungs- bzw. Löschungsauftrag der schriftlichen Einwilligung des Domaininhabers oder Admin-Cs. Dabei gilt als „schriftlich“ in beiden Fällen die gemäß § 4 Abs. 4 Sätze 1-3 zugelassene Form.
13.10. Die Frist zur Erteilung von Domain-Kündigungsaufträgen an 1a-Websolutions beträgt für alle Domains in Verbindung mit den Top-Level-Domains .ch, .li, .de, .at, .com, .net, .org, .biz, .info, .eu sechs Wochen zum Ende der Laufzeit des Registrierungsverhältnisses, für alle anderen Domains drei Monate.
13.11. Insofern verspätete Domain-Kündigungsaufträge wird 1a-Websolutions unverzüglich an die Registrierungsstelle weiterleiten. Klargestellt wird jedoch, dass, falls ein Kündigungsauftrag betreffend den Domain-Registrierungsvertrag durch den Kunden nicht fristgerecht erteilt wird und sich deswegen die Laufzeit der Domainregistrierung gegenüber der Vergabestelle bzw. dem Registrar verlängert, die Vergütungspflicht des Kunden für den Zeitraum der Verlängerung bestehen bleibt.
13.12. Kündigt der Kunde zwar das Vertragsverhältnis mit 1a-Websolutions, trifft jedoch keine ausdrückliche Verfügung, was mit den über 1a-Websolutions bislang registrierten Domains zu geschehen hat, bleibt die Vergütungspflicht für die Domains bis auf weiteres ebenfalls bestehen. Nach ergebnisloser Aufforderung an den Kunden, die an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt wird, sich innerhalb angemessener Frist schriftlich (§ 4 Abs. 4 Sätze 1-3) zu den Domains zu erklären, ist 1a-Websolutions berechtigt, die Domains in die direkte Verwaltung der jeweiligen Vergabestelle zu überführen oder die Domains im Namen des Kunden freizugeben. Entsprechendes gilt bei einer Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden durch 1a-Websolutions.
13.13. Werden Domains vom Kunden nicht spätestens zum Beendigungstermin des Geschäftsbesorgungsvertrages über die Verwaltung der Domain zwischen dem Kunden und 1a-Websolutions in die Verwaltung eines anderen Providers gestellt, ist 1a-Websolutions berechtigt, die Domains in die direkte Verwaltung der jeweiligen Vergabestelle zu überführen oder die Domains im Namen des Kunden freizugeben. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Kunde zwar im Hinblick auf die Überführung der Domain an einen neuen Provider eine Anweisung erteilt hat, diese aber nicht rechtzeitig umgesetzt wird.